Berlin, 23. April 2020
Nachdem der Erfinder der Videoidentifizierung, die WebID Solutions GmbH, 2017 Berufung gegen ein Urteil einlegte, wonach das Unternehmen angeblich ein Patent verletzt habe, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun WebID Recht gegeben und die Klage gegen das Berliner FinTech-Unternehmen abgewiesen.
Mit diesem Urteil endet ein jahrelanger Rechtsstreit: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage gegen die WebID Solutions GmbH abgewiesen und somit endgültig entschieden, dass WebID keine Patentverletzung begangen hat. Revision kann gegen dieses Urteil nicht eingelegt werden. Dieser endgültigen Entscheidung vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2017, gegen das WebID Berufung einlegte.
„Diese Entscheidung sorgt für rechtliche Klarheit innerhalb unserer Branche. Und diese Rechtssicherheit ist immer von großer Bedeutung für gesundes Wachstum einer Industrie. Darum freuen wir uns sehr über das Urteil des Oberlandesgerichts“, so Frank S. Jorga, Gründer und Geschäftsführer von WebID. „Zudem sind wir natürlich auch stolz auf unsere Rolle in der Erfindung und Entwicklung GwG-konformer Videoidentverfahren in Deutschland und betrachten die rechtliche Bestätigung als eine Anerkennung unserer Innovationsleistung.“
„Zudem wird es nun Zeit, dass auch teils im Wettbewerb stehende Unternehmen auf Koope-ration setzen und in bestimmten Bereichen erfolgreich zusammenarbeiten. Technologische Partnerschaften sind gut für die Weiterentwicklung unserer Branche und stärken den Standort Deutschland“, ergänzt Jorga.
Bereits 2011 hatte Firmengründer Frank S. Jorga die Idee, mit einem Online-Videoverfahren Personen schnell und einfach zu legitimieren, um ihnen zu ermöglichen, etwa Verträge rechtskräftig im Netz zu unterschreiben. Im Anschluss gründete er gemeinsam mit drei lang-jährigen Wegbegleitern die WebID Solutions GmbH. Nach zwei Jahren intensiver Entwicklung und unzähligen Gesprächen mit den zuständigen Behörden erhielt Frank S. Jorga im Januar 2014 vom Bundesministerium der Finanzen die persönliche Zustimmung für seine digitale Videoidentifikation. Dazu wurde die Auslegung des sogenannten Geldwäschegesetzes (GwG) so geändert, dass die digitale Legitimation von WebID per Videochat betrieben wer-den konnte – als allererstes Unternehmen weltweit.
Das GWG-konforme WebID Video Ident funktioniert grundsätzlich in drei einfachen Schritten:
zunächst gibt der Kunde* über sein Endgerät seine persönlichen Daten ein. Dann prüft einer der Agenten des firmeneigenen Hochsicherheits-Identcenters im Nordrhein-Westfälischen Solingen den Ausweis auf Echtheit – und ob das Ausweisfoto mit dem Gesicht des Anrufers übereinstimmt.
Das geschieht nach einem von WebID entwickelten Technologie- und Schulungskonzept. Wenn alles korrekt ist, erhält der Endkunde eine TAN auf sein Mobiltelefon, die er zum Abschluss der Legitimation eingeben muss.
Unternehmen können dieses Verfahren auch mit weiteren WebID-Dienstleistungen kombinieren. Seit der Gründung hat das Unternehmen diverse neue Produkte entwickelt: etwa eID Ident, Identifikationen über den Ausweis-Chip, Automatic Ident, die vollautomatische Ausweisprüfung auf Basis künstlicher Intelligenz, oder Database Ident, mit dem sich Endkunden über das Aufrufen der eigenen, mit ihrer Zustimmung gespeicherten, Identität in der im Markt einzigartigen WebID-Datenbank mit derzeit etwa 4.7 Millionen Einträgen in Sekundenschnelle legitimieren können. Alle diese Produkte sind der selbst entwickelten Global Trust Technology Platform (GTTP) angeschlossen, die auch Produkte von Drittanbietern beinhaltet und so ganz individuelle Lösungen für die Kunden von WebID ermöglicht.